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Häufig gestellte FragenIst »Hasba Calling Sound System« eine offiziell registrierte Firma?
Nein - oder genauer: nicht mehr. Der ursprünglich registrierte Firmenname lautet »Creativedition Heimo Bratke e.U.« und wurde beim Landesgericht Wiener Neustadt unter FN 334644z eingetragen. Dieser Eintrag wurde im Zuge der Stilllegung der Gewerbeberechtigung für audio-visuelle Medienproduktion mit Wirkung vom 30. Juni 2019 gelöscht. Alle Aktivitäten, die nach diesem Termin unter den Begriff »freiberufliche künstlerische Tätigkeit« fallen, werden weiterhin von Heimo Bergholz allein angeboten. Für gewerbliche Produktionen jedoch wird der administrative Teil an ein Partnerunternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung vergeben. Hasba Calling bzw. CREATIVECELL tritt dabei nur als Vermittler bzw. künstlerischer Koordinator auf. Welche Aufnahmeformate bzw. Kameras sind bei HCSS in Verwendung?
Aufnahmen erfolgen grundsätzlich in High Definition, und zwar sowohl HDV als auch DVCPRO-HD. Videos in HDV werden üblicherweise mit 18Mbit gerendert, was für die Web- und DVD-Applikation völlig ausreichend ist. DVCPRO-HD bietet hingegen Datenraten bis 100Mbit, sodass damit auch anspruchsvolle BluRay-Produktionen hergestellt werden können. Welche Videoformate werden für die Web Video Spots angeboten?
Das Standardformat ist ein Quicktime Movie 640x360 in MP4/H264 mit 1500 kbps und Audio MP3 mit 96 kbps. Bedarfsweise kann das Bildformat auch auf 480x270 verkleinert oder auf 800x450 vergrößert werden. Auf Wunsch wird der Film auch als Flash Video mit 1000 kbps encodiert. Dazu ist anzumerken, dass das zum Abspielen notwendige QT Plug-in zur Apple Systemfamilie gehört, sodass die Verbreitung in der Windows-Welt nicht im selben Ausmaß gegeben ist wie bei Flash. Andererseits ist QuickTime der de facto Industriestandard für höchstwertige Medienwiedergabe, sodass für den Betrachter die Qualität eines QuickTime Movies jener von Flash deutlich überlegen ist. Das gewichtigste Argument für QuickTime ist allerdings, dass Flash von keinem Gerät der Apple-Systemfamilie unterstützt wird, also weder von Apple-Computern, noch von MacBooks, iPads und iPhones von Apple. Welche Audioformate bietet HCSS für Musikproduktionen an?
Jedes von HCSS aufgenommene bzw. produzierte Musikstück wird mit 48 kHz/16bit gesampelt und als unkomprimierte PCM-WAV Datei gespeichert. Da solche Dateien sehr umfangreich sind, eignen sie sich derzeit noch nicht zur Verbreitung über das Internet. Aus diesem Grund liegen alle Tracks im Format MP3/96 kbps/Stereo zum Download auf dem Server bereit. Auf Wunsch wird die PCM-Datei auf Datenträger (CD-ROM oder Flash-Speicher gegen geringen Aufpreis) oder als FTP-Download geliefert. Mit welchem Zeitbedarf ist bei der Produktion eines Web Videos zu rechnen? Abgesehen von der thematischen Vorbereitung, die im allgemeinen auf telefonischem Weg geklärt wird, sind 4 bis 6 Stunden als Drehzeit vor Ort des Auftraggebers einzuplanen. Die Lieferung der zur Webeinbindung notwendigen Dateien erfolgt danach längstens innerhalb von einer Woche. Kann HCSS auch mehrsprachige Videos herstellen?
Ja. HCSS steht in direktem Kontakt mit Sprechern (m/w) für folgende Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, HU, RU. Verfügt der Auftraggeber eines Web Videos über unbeschränkte Eigentumsrechte an diesem Werk? Normalerweise nicht. Das Österreichische Urheberrechtsgesetz bestimmt diesbezüglich, dass der Urheber das alleinige Recht zur Verwertung des Werkes inne hat. Der Auftraggeber erwirbt - ähnlich wie bei den von HCSS angebotenen Musikwerken - lediglich eine Werknutzungsbewilligung, die zeitlich unbegrenzt, aber auf bestimmte Plattformen beschränkt ist. In erster Linie gilt die Bewilligung zur Einbindung des Materials in die Webseite des Auftraggebers bzw. vergleichbare Portale wie YouTube, Herold, MySpace und ähnliche. Weiters ist eine Verwendung zu PR- und Werbezwecken bei Messen und Ausstellungen zulässig. Die darüber hinaus gehende Verwendung im Sinne der Wahrnehmung von Verwertungsrechten (z.B. die auszugsweise Verwendung des Materials in Produktionen Dritter) ist nicht vorgesehen und muss mit HCSS ausdrücklich verhandelt und genehmigt werden. Betreibt HCSS ein eigens Ton- und Filmstudio?
Ton: ja, Film: nein. Für Videoproduktionen, die nicht an Originalschauplätzen gedreht werden können, muss geeigneter Studioraum mitsamt der technischen Infrastruktur angemietet werden. Lediglich Schnitt und Postproduktion werden in den eigenen vier Wänden durchgeführt. Besorgt HCSS auch die Implementierung des Web Videos in die Homepage des Auftraggebers? Nein. Diesen Teil der Aufgabe muss der Auftraggeber selbst wahrnehmen. Entweder, er verfügt über die dazu notwendigen Kenntnisse und Softwaretools, oder er beauftragt damit seinen Webadministrator. HCSS liefert allerdings nicht nur alle erforderlichen Videodateien, sondern stellt auch den Code für Javascripts und HTML zur Einbindung in jede beliebige Webseite zur Verfügung. Der Zeitaufwand zur Integration ist für einen Fachmann minimal. Macht HCSS auch Tonaufnahmen für Solomusiker und Bands? Ja. Unser Tonstudio ist von der Größe her für die Aufnahme von Solisten und Combos (kleine Rock- oder Jazzbands) geeignet. Auch Chöre bis zu etwa 20 Personen finden hier gerade noch Platz. Größere Ensembles und Gruppen mit besonders voluminösen Instrumenten (z.B. Blasmusikkapellen) könnten notfalls auch auf externen Locations oder Live aufgenommen werden, was aber einen entsprechenden Mehraufwand logistischer und finanzieller Art zur Folge hat. Was bedeutet der Begriff »GEMA-freie Musik«?
Jedes literarische, musikalische oder Filmwerk ist urheberrechtlich geschützt, wobei sich dieser Schutz auf die Verwendung des Materials durch andere Personen als den Urheber selbst bezieht. Unter Verwendung wird dabei im allgemeinen die mechanische Vervielfältigung auf Ton- oder Datenträgern, sowie jede Art von öffentlicher Aufführung verstanden. Kann das von HCSS produzierte Material auf allen Webplattformen wiedergegeben werden?
Grundsätzlich ja. Es wird natürlich vorausgesetzt, dass beim Betrachter ein gewisser Mindeststandard an Hard- und Software vorhanden ist, d.h. eine CPU der neueren Pentium-Generation, eine leistungsfähige Grafik- und Soundkarte, ein zeitgemäßer Webbrowser und ein nicht völlig veraltetes Betriebssystem. Wir testen unsere Produktionen unter WinXP und Windows7 und auf den jeweils aktuellsten Browser-Plattformen von Internet Explorer, Firefox , Safari und Google Chrome. [ Zurück ] |