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Häufig gestellte Fragen

Ist »Hasba Calling Sound System« eine offiziell registrierte Firma?

Nein - oder genauer: nicht mehr. Der ursprünglich registrierte Firmenname lautet »Creativedition Heimo Bratke e.U.« und wurde beim Landesgericht Wiener Neustadt unter FN 334644z eingetragen. Dieser Eintrag wurde im Zuge der Stilllegung der Gewerbeberechtigung für audio-visuelle Medienproduktion mit Wirkung vom 30. Juni 2019 gelöscht. Alle Aktivitäten, die nach diesem Termin unter den Begriff »freiberufliche künstlerische Tätigkeit« fallen, werden weiterhin von Heimo Bergholz allein angeboten. Für gewerbliche Produktionen jedoch wird der administrative Teil an ein Partnerunternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung vergeben. Hasba Calling bzw. CREATIVECELL tritt dabei nur als Vermittler bzw. künstlerischer Koordinator auf.
Die Benamung unseres Webauftritts ist hingegen ein Markenname und unterscheidet »Hasba Calling Sound System« für die Audiosparte, sowie »Creativecell Media« für die Videosparte. Wenn wir in der Folge von »HCSS« sprechen, meinen wir natürlich immer beide Bereiche.
Nähere Details sind auch im Impressum (Menü KONTAKT) nachzulesen.

Welche Aufnahmeformate bzw. Kameras sind bei HCSS in Verwendung?

Aufnahmen erfolgen grundsätzlich in High Definition, und zwar sowohl HDV als auch DVCPRO-HD. Videos in HDV werden üblicherweise mit 18Mbit gerendert, was für die Web- und DVD-Applikation völlig ausreichend ist. DVCPRO-HD bietet hingegen Datenraten bis 100Mbit, sodass damit auch anspruchsvolle BluRay-Produktionen hergestellt werden können.
Die auf dem Schnittplatz verwendete Software ist selbstverständlich dementsprechend HD-tauglich. Unsere derzeit verwendeten Kameras von SONY (HVR-Z1E) und Panasonic (HVX200-P2) können aber auch in der Standard DV Qualität aufnehmen, wenn das verlangt wird, d.h. mit einer Auflösung von 576i im Format 16:9.

Welche Videoformate werden für die Web Video Spots angeboten?

Das Standardformat ist ein Quicktime Movie 640x360 in MP4/H264 mit 1500 kbps und Audio MP3 mit 96 kbps. Bedarfsweise kann das Bildformat auch auf 480x270 verkleinert oder auf 800x450 vergrößert werden. Auf Wunsch wird der Film auch als Flash Video mit 1000 kbps encodiert. Dazu ist anzumerken, dass das zum Abspielen notwendige QT Plug-in zur Apple Systemfamilie gehört, sodass die Verbreitung in der Windows-Welt nicht im selben Ausmaß gegeben ist wie bei Flash. Andererseits ist QuickTime der de facto Industriestandard für höchstwertige Medienwiedergabe, sodass für den Betrachter die Qualität eines QuickTime Movies jener von Flash deutlich überlegen ist. Das gewichtigste Argument für QuickTime ist allerdings, dass Flash von keinem Gerät der Apple-Systemfamilie unterstützt wird, also weder von Apple-Computern, noch von MacBooks, iPads und iPhones von Apple.
Davon abgesehen exportieren wir in allen gängigen Formaten, d.h: MPEG2 für DVD SD 576i, MP4/H264 für BluRay 720p oder HDTV 1080i. Sendefähiges Material kann gegen Vergütung des Zusatzaufwands auch auf DigiBeta Kassette geliefert werden.

Welche Audioformate bietet HCSS für Musikproduktionen an?

Jedes von HCSS aufgenommene bzw. produzierte Musikstück wird mit 48 kHz/16bit gesampelt und als unkomprimierte PCM-WAV Datei gespeichert. Da solche Dateien sehr umfangreich sind, eignen sie sich derzeit noch nicht zur Verbreitung über das Internet. Aus diesem Grund liegen alle Tracks im Format MP3/96 kbps/Stereo zum Download auf dem Server bereit. Auf Wunsch wird die PCM-Datei auf Datenträger (CD-ROM oder Flash-Speicher gegen geringen Aufpreis) oder als FTP-Download geliefert.
Details siehe Download/Soundpool.

Mit welchem Zeitbedarf ist bei der Produktion eines Web Videos zu rechnen?

Abgesehen von der thematischen Vorbereitung, die im allgemeinen auf telefonischem Weg geklärt wird, sind 4 bis 6 Stunden als Drehzeit vor Ort des Auftraggebers einzuplanen. Die Lieferung der zur Webeinbindung notwendigen Dateien erfolgt danach längstens innerhalb von einer Woche.

Kann HCSS auch mehrsprachige Videos herstellen?

Ja. HCSS steht in direktem Kontakt mit Sprechern (m/w) für folgende Sprachen: DE, EN, FR, ES, IT, NL, HU, RU.
Bei DVD-Produktionen sind gemäß der Norm durch das DVD-Forum bis zu 8 Sprachtonspuren in Verbindung mit einem einzigen Videotrack möglich. Bei Flash- und QuickTime Movies gibt es nur eine einzige Tonspur je Film, sodass mehrsprachige Produktionen sowohl die Kosten der Postproduktion, als auch den Speicherbedarf auf dem Webserver, proportional zur Anzahl der zur Anwendung kommenden Sprachen vervielfachen.

Verfügt der Auftraggeber eines Web Videos über unbeschränkte Eigentumsrechte an diesem Werk?

Normalerweise nicht. Das Österreichische Urheberrechtsgesetz bestimmt diesbezüglich, dass der Urheber das alleinige Recht zur Verwertung des Werkes inne hat. Der Auftraggeber erwirbt - ähnlich wie bei den von HCSS angebotenen Musikwerken - lediglich eine Werknutzungsbewilligung, die zeitlich unbegrenzt, aber auf bestimmte Plattformen beschränkt ist. In erster Linie gilt die Bewilligung zur Einbindung des Materials in die Webseite des Auftraggebers bzw. vergleichbare Portale wie YouTube, Herold, MySpace und ähnliche. Weiters ist eine Verwendung zu PR- und Werbezwecken bei Messen und Ausstellungen zulässig. Die darüber hinaus gehende Verwendung im Sinne der Wahrnehmung von Verwertungsrechten (z.B. die auszugsweise Verwendung des Materials in Produktionen Dritter) ist nicht vorgesehen und muss mit HCSS ausdrücklich verhandelt und genehmigt werden.

Betreibt HCSS ein eigens Ton- und Filmstudio?

Ton: ja, Film: nein. Für Videoproduktionen, die nicht an Originalschauplätzen gedreht werden können, muss geeigneter Studioraum mitsamt der technischen Infrastruktur angemietet werden. Lediglich Schnitt und Postproduktion werden in den eigenen vier Wänden durchgeführt.
Über unser Tonstudio gibt der gleichnamige obige Link erschöpfend Auskunft.

Besorgt HCSS auch die Implementierung des Web Videos in die Homepage des Auftraggebers?

Nein. Diesen Teil der Aufgabe muss der Auftraggeber selbst wahrnehmen. Entweder, er verfügt über die dazu notwendigen Kenntnisse und Softwaretools, oder er beauftragt damit seinen Webadministrator. HCSS liefert allerdings nicht nur alle erforderlichen Videodateien, sondern stellt auch den Code für Javascripts und HTML zur Einbindung in jede beliebige Webseite zur Verfügung. Der Zeitaufwand zur Integration ist für einen Fachmann minimal.

Macht HCSS auch Tonaufnahmen für Solomusiker und Bands?

Ja. Unser Tonstudio ist von der Größe her für die Aufnahme von Solisten und Combos (kleine Rock- oder Jazzbands) geeignet. Auch Chöre bis zu etwa 20 Personen finden hier gerade noch Platz. Größere Ensembles und Gruppen mit besonders voluminösen Instrumenten (z.B. Blasmusikkapellen) könnten notfalls auch auf externen Locations oder Live aufgenommen werden, was aber einen entsprechenden Mehraufwand logistischer und finanzieller Art zur Folge hat.

Was bedeutet der Begriff »GEMA-freie Musik«?

Jedes literarische, musikalische oder Filmwerk ist urheberrechtlich geschützt, wobei sich dieser Schutz auf die Verwendung des Materials durch andere Personen als den Urheber selbst bezieht. Unter Verwendung wird dabei im allgemeinen die mechanische Vervielfältigung auf Ton- oder Datenträgern, sowie jede Art von öffentlicher Aufführung verstanden.
Damit die Urheber eines Werks für ihre kreative Leistung den verdienten Lohn erhalten, gibt es in allen Ländern sog. Verwertungsgesellschaften, deren Aufgabe darin besteht, die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material durch Dritte zu überwachen und durch die Einhebung von Lizenzgebühren für das Tantiemenaufkommen der Autoren und Musiker zu sorgen. Die GEMA ist die für Deutschland zuständige Verwertungsgesellschaft, in Österreich und der Schweiz heißen die korrespondierenden Gesellschaften AustroMechana bzw. AKM und Suisa.
Jeder Urheber (Autor oder Komponist) kann aber seine Werke auch auf dem freien Markt anderen zur Verfügung stellen, indem er die Verrechnung von Gebühren zur Nutzung seines Werkes direkt mit dem Anwender regelt. Dazu erteilt er dem Anwender eine sog. Freistellungserklärung, in der diesem die Bewilligung zur Werknutzung gegen ein individuell vereinbartes Entgelt und ohne weitere Zahlung von Lizenzgebühren an eine Verwertungsgesellschaft eingeräumt wird. Musik, die einem solchen Geschäftsfall zu Grunde liegt, wird als »GEMA-/AKM-/Suisa-freie Musik« bezeichnet.
Sämtliche von »Hasba Calling Sound System« hergestellten und vertriebenen Musikwerke fallen in diese Kategorie, sodass dafür keine Lizenzgebühren an die jeweiligen Verwertungsgesellschaften zu entrichten sind.

Kann das von HCSS produzierte Material auf allen Webplattformen wiedergegeben werden?

Grundsätzlich ja. Es wird natürlich vorausgesetzt, dass beim Betrachter ein gewisser Mindeststandard an Hard- und Software vorhanden ist, d.h. eine CPU der neueren Pentium-Generation, eine leistungsfähige Grafik- und Soundkarte, ein zeitgemäßer Webbrowser und ein nicht völlig veraltetes Betriebssystem. Wir testen unsere Produktionen unter WinXP und Windows7 und auf den jeweils aktuellsten Browser-Plattformen von Internet Explorer, Firefox , Safari und Google Chrome.
Flash Videos werden bei HCSS auf der Entwicklungsumgebung der Version 10, bzw. QuickTime Movies ab Version 7.6 erstellt. Betrachter mit älteren Plug-ins müssten ihre Systeme einem entsprechenden Update unterziehen. Bei modernen Browsern und Betriebssystemen erfolgen derartige Updates in der Regel ohnehin automatisiert. Bei den von HCSS angebotenen Scripts sind entsprechende Links zum jeweils letztgültigen Update enthalten, sodass der Anwender ein allenfalls notwendiges Update auch von sich aus manuell veranlassen kann.